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Meldung vom 29.07.2010
Neuordnung des Arzneimittelmarktes - Preismoratorium und erhöhter Herstellerrabatt treten zum 1. August in Kraft
Zum 1. August 2010 greifen mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften (GKVÄndG) erste konkrete Maßnahmen der christlich-liberalen Koalition im Arzneimittelsektor. Der Herstel-ler abschlag für Arzneimittel ohne Festbetrag wird von 6 Prozent auf 16 Prozent angehoben sowie ein Preisstopp für Arzneimittel festgelegt, die von den Kassen bezahlt werden. Die Regelungen gelten für den Zeitraum vom 1. August 2010 bis 31. Dezember 2013. Damit wird die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) um rd. 1,15 Mrd. Euro pro Jahr entlastet. Dies ist notwendig, um die ausufernden Ausgaben im Arzneimittelbereich einzudämmen und die finanzielle Stabilität der GKV zu sichern.
Dazu erklärt Dr. Philipp Rösler: "Diese bereits in diesem Jahr wirkenden Einsparmaßnahmen sind ein erster wichtiger Schritt auf dem Weg zu strukturellen Änderungen im Arzneimittelbereich. Wir reihen uns nicht in die esundheitspolitische Tradition kurzfristiger Kostendämpfungspolitik ein, sondern werden mittelfristig eine stabile Marktordnung schaffen, in der die Beteiligten flexibel agieren und gestalten können. Im Gegenzug müssen aber auch alle Beteiligten ihren Beitrag für eine bessere und effizientere Arzneimittelversorgung leisten: die Hersteller, der Großhandel, die Apotheken und die Krankenkassen.
Die Weichen für eine umfassende Neuordnung des deutschen Arzneimittelmarktes haben wir bereits gestellt. Der Deutsche Bundestag berät derzeit den Gesetzentwurf zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes. Damit werden weitere strukturelle Veränderungen im Arzneimittelbereich greifen. Hin zu einer Preisbildung über Verhandlungen und eine Nutzenbewertung, ohne dass der Zugang zu innovativen Arzneimitteln beschränkt wird."
KONTAKT
Bundesministerium für Gesundheit
Friedrichstraße 108, 10117 Berlin (Mitte)
Tel +49 (0)1888 441-2225
Fax +49 (0)1888 441-1245
pressestelle@bmg.bund.de
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